Lebensversicherung bei Hinrichtung

Die Lebensversicherung würde nicht die Versicherungssumme auszahlen, wenn man durch ein Gericht zum Tode verurteilt worden ist und hingerichtet worden ist.

Falsch!

Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Demzufolge würde auch die Versicherung, die Versicherungsleistung bei Tod durch Hinrichtung erbringen.