Man ist verpflichtet den Inhalt seiner Taschen im Supermarkt preiszugeben.
FALSCH!
Natürlich muss man alle Waren, die man kaufen möchte auf das Band legen, wer dies nicht tut begeht Diebstahl.
Wenn man jedoch vom Personal / Detektiv aufgefordert wird, seine Taschen vorzuzeigen, so ist man dazu nicht verpflichtet.
Siehe
§307 Abs. 2 BGB
§102 StPO