Der Gastwirt haftet nicht für die Garderobe, wenn der das Schild "Für Garderobe keine Haftung" aufhängt.
FALSCH!
Dieses Schild ist einfach falsch und überflüssig.
Nur wenn der Gastwirt oder das Personal dem Gast die Garderobe abnimmt, haftet dieser bis zum Aushändigen an den Kunden.
Wenn der Gast seine Garderobe an einer Stelle ablegen muss, die für ihn nicht einsehbar ist, haftet ebenfalls der Gastwirt.
Wenn der Gast jedoch seine Garderobe, an einer Stelle ablegt, die für ihn selber gut einsehbar ist, dann ist der Gast dafür selbst verantwortlich.
Siehe
§690 BGB
§305 Abs. 2 BGB
§307 Abs. 1 BGB