NEIN!
Weil:
Man nur verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Mitführpflicht besteht jedoch nicht.
Man begeht auch nur eine Ordnungswidrigkeit wenn man keinen besitzt oder einen abgelaufen nicht verlängert hat.
Siehe hier:
Gesetz über Personalausweise(PAuswG)
§ 1 Ausweispflicht
(l) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Strafen gibt es nur folgende:
§ 5Ordnungswidrigkeiten,
(l) Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
gegen das Verbot
der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3
verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.